Artikel von Christer Häberli, 23.10.2026

Von der Zivilklage gegen Bill Gates bis zu den Pfizer-Dokumenten: Warum Strafanzeigen nach der COVID-19-Impfung oft scheitern und wie Betroffene bei Verdacht auf Impfschäden durch systematische medizinische Beweissicherung, Patientenakten und spezialisierte Pathologie den notwendigen Kausalitätsnachweis erbringen können. Ein Leitfaden von Christer Häberli im Philosophenstudio.

Der steinige Weg zum Beweis: Von der Klage gegen Bill Gates bis zur eigenen medizinischen Aufklärung nach der COVID-19-Impfung

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2026, blickte eine breite Öffentlichkeit in die Niederlande. Vor der Rechtbank Noord-Nederland in Leeuwarden fand im Hauptverfahren mit dem Aktenzeichen C/17/190788 / HA ZA 23-172 die mündliche Verhandlung in einem Aufsehen erregenden Zivilprozess statt. Fünf niederländische Staatsbürger, von ursprünglich sieben Klägern sind zwei bereits verstorben, fordern vertreten durch Rechtsanwalt Peter Stassen Schadensersatz. Auf der Beklagtenseite stehen neben dem niederländischen Staat und dem ehemaligen Premierminister Mark Rutte auch Pfizer-CEO Albert Bourla sowie Bill Gates. Das Gericht hatte zuvor in einem Zwischenurteil bereits rechtskräftig entschieden, dass sich Bill Gates nicht auf eine Unzuständigkeit des Gerichts berufen kann, sondern als Beklagter im Verfahren verbleibt.

Die Kläger stützen sich auf Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zur unerlaubten Handlung. Ihr Vorwurf wiegt schwer: Sie geben an, durch öffentliche Aussagen über die Sicherheit und Wirksamkeit der COVID-19-Injektionen gezielt getäuscht worden zu sein, sich aufgrund dieser Irreführung zur Impfung entschlossen zu haben und nun unter schweren gesundheitlichen Schäden zu leiden. Aufgrund des enormen Interesses übertrug die niederländische Justiz die Verhandlung live im Internet. Doch während dieses Verfahren für weltweite Aufmerksamkeit sorgt, stellt sich für unzählige Betroffene in Deutschland eine ganz praktische Frage: Warum scheitern Klagen und Strafanzeigen hierzulande so oft, und wie muss man vorgehen, wenn der begründete Verdacht eines eigenen Impfschadens besteht?

Die Faktenlage in den Pfizer-Dokumenten

Dass die mRNA-Injektionen mit erheblichen Risiken einhergehen können, ist keine bloße Vermutung, sondern durch interne Unterlagen des Herstellers belegt. Durch Informationsfreiheitsklagen in den USA musste das Dokument mit dem Titel "5.3.6 Cumulative Analysis of Post-authorization Adverse Event Reports of PF-07302048 (BNT162b2)" veröffentlicht werden. Darin sind zahllose gemeldete Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen aufgelistet, die dem Hersteller und den Zulassungsbehörden frühzeitig bekannt waren. Die Bandbreite dieser erfassten Erkrankungen ist enorm und umfasst unter anderem:

  • Herz und Gefäße: Herzmuskelentzündung (Myokarditis), Herzbeutelentzündung (Perikarditis), Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, arterielle Thrombosen, Aortenthrombose sowie Gefäßentzündungen (Vaskulitis).
  • Gehirn und Nervensystem: Gehirnentzündungen (Enzephalitis), akute disseminierte Enzephalomyelitis (ADEM), schwere wiederholte epileptische Anfälle, motorische Neuropathien und autoimmunbedingte Nervenschädigungen.
  • Autoimmunerkrankungen: Lupus erythematodes, autoimmune Leber- und Nierenentzündungen, Erkrankungen mit Schilddrüsen-Autoantikörpern sowie Erkrankungen mit Antikörpern gegen insulinproduzierende Zellen.
  • Blut, Lymphsystem und Stoffwechsel: Aplastische Anämie, starker Mangel bestimmter weißer Blutkörperchen (Agranulozytose), akute Nierenschädigung, Amyloidose und erhöhte Leberenzyme.
  • Weitere spezifische Ausfälle: Akute Erkrankungen der Netzhaut, Entzündungen des Hör- und Gleichgewichtsnervs, kreisrunder Haarausfall sowie Veränderungen oder der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.

Zudem widersprachen spätere pathologische Befunde der anfänglichen Behauptung, die verabreichte mRNA und die gebildeten Spikeproteine verblieben lokal an der Einstichstelle im Muskel und würden binnen weniger Wochen abgebaut. Durch die künstliche Modifikation der mRNA wird der natürliche zelluläre Abbau gehemmt, sodass Spikeproteine in Studien noch über 700 Tage nach der Injektion im Körper nachgewiesen werden konnten. Auch präklinische Daten zur Biodistribution zeigten früh, dass sich die Lipid-Nanopartikel systemisch im Körper und in den Organen verteilen.

Strafrecht gegen Zivilrecht: Warum Anzeigen gegen Politiker ins Leere laufen

Angesichts dieser Datenlage und des enormen gesellschaftlichen Drucks, durch den viele Menschen faktisch zur Impfung gedrängt wurden, um etwa kranke Angehörige im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen zu dürfen, liegt der Ruf nach strafrechtlicher Vergeltung nahe. Doch wer in Deutschland eine Strafanzeige gegen verantwortliche Politiker wie Karl Lauterbach oder Jens Spahn stellt oder direkt den Weg über eine Verfassungsbeschwerde unter Berufung auf Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) wählt, prallt an einer juristischen Mauer ab.

Hier offenbart sich der fundamentale Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht sowie das Prinzip der politischen Verantwortungsdiffusion.

Im Strafrecht muss einem einzelnen Täter ein direkter, individueller Vorsatz nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Politiker zum Zeitpunkt seiner Entscheidung wider besseres Wissen und mit der gezielten Absicht gehandelt hat, Menschen gesundheitlich zu schädigen. In einem bürokratischen System, das auf Gremien, Expertenräte und Behördenempfehlungen gestützt ist, verteilt sich die Verantwortung jedoch bis zur Unkenntlichkeit. Politiker können sich stets darauf berufen, nach dem damaligen Stand der Wissenschaft und auf Rat ihrer Fachbehörden gehandelt zu haben. Ein direkter Schädigungsvorsatz ist so praktisch nicht nachweisbar, weshalb Strafanzeigen regelmäßig mangels Anfangsverdachts abgewiesen werden. Auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird von den Gerichten so ausgelegt, dass der Staat seiner Schutzpflicht bereits genügt, indem er ein allgemeines Gesundheitssystem und Meldebehörden bereitstellt.

Im Zivilrecht hingegen, wie es nun auch im Prozess in den Niederlanden zur Anwendung kommt, geht es um Schadensersatz und Haftung aufgrund unerlaubter Handlung oder Produkthaftung. Doch auch hier wartet auf den Geschädigten die größte Hürde des gesamten Verfahrens: die Beweislast für die Kausalität.

Das Kernproblem: Zeitlicher Zusammenhang ist kein juristischer Beweis

Das Dokument von Pfizer beweist zwar, dass bestimmte Krankheitsbilder nach der Impfung auftreten können. Es beweist vor Gericht aber nicht, dass die spezifische Erkrankung eines einzelnen Klägers tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde. Wenn ein Patient Monate oder knapp zwei Jahre nach der dritten mRNA-Injektion plötzlich Diagnosen wie Diabetes, das Restless-Legs-Syndrom (RLS) oder ein Lymphödem erhält, obwohl es in der gesamten Familie keinerlei Vorbelastung dafür gibt, liegt der Verdacht eines Zusammenhangs auf der Hand.

Für ein Gericht oder eine Versorgungsbehörde ist dieses zeitliche Zusammentreffen jedoch wertlos, solange der medizinische Ursache-Wirkungs-Nachweis im konkreten Einzelfall fehlt. Behörden und Gerichte fordern nicht von sich aus eine solche Untersuchung an. Die Beweislast liegt vollständig beim Betroffenen.

Leitfaden für Betroffene: Wie man bei einem Verdacht vorgehen muss

Wer den Verdacht hat, unter gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Impfung zu leiden, darf nicht mit dem zweiten Schritt vor dem ersten beginnen. Eine Klage ohne vorherige, unanfechtbare medizinische Beweise ist zum Scheitern verurteilt. Betroffene müssen das medizinische Fundament selbst zusammentragen.

1. Die Grenzen der Regelversorgung und der Behörden verstehen Niedergelassene Fachärzte arbeiten nach festen Leitlinien und behandeln Symptome. Ein Facharzt für Diabetologie oder Neurologie betreibt keine molekularbiologische Ursachenforschung zur mRNA-Exposition. Auch Ärztekammern weisen solche Anliegen mangels Zuständigkeit ab und verweisen oft an das Robert Koch-Institut (RKI). Doch das RKI ist eine Bundesoberbehörde für bevölkerungsbezogene Gesundheitsberichterstattung und führt keine klinische Einzelfalldiagnostik durch. Wer hier auf aktive Aufklärung seines persönlichen Falls wartet, verliert wertvolle Zeit.

2. Den Gesundheitsstatus vor der Impfung lückenlos sichern Um zu belegen, dass eine Erkrankung nach der Impfung völlig neu aufgetreten ist, muss der vorherige Zustand dokumentiert sein. Patienten haben nach Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das gesetzliche Recht auf eine vollständige Kopie ihrer Patientenakte. Betroffene sollten bei ihrem Hausarzt und früheren Behandlern sämtliche Akten, Blutbilder und Befunde aus den Jahren vor der ersten Injektion anfordern, idealerweise digital als PDF. Dies beweist schwarz auf weiß die gesundheitliche Zäsur.

3. Das eigene Dossier präzise aufbereiten Für die weitere Abklärung benötigen Mediziner nüchterne Fakten statt politischer Vorwürfe. Stellen Sie eine exakte Chronologie zusammen:

  • Kopien des Impfausweises mit den genauen Daten und den Chargennummern der Injektionen.
  • Alle ärztlichen Diagnosen, die nach den Impfungen gestellt wurden, inklusive des exakten Datums.
  • Eine Übersicht über das Fehlen dieser Erkrankungen in der bisherigen persönlichen und familiären Historie.

4. Spezialisierte Diagnostik und Pathologie hinzuziehen Da die Standardmedizin keine Tests auf persistierende Spikeproteine durchführt, müssen Betroffene gezielt nach Forschern, spezialisierten Pathologen oder universitären Ambulanzen suchen, die sich mit dieser Thematik befassen. Nehmen Sie mit Ihrem vorbereiteten, rein sachlichen Dossier Kontakt zu solchen Spezialisten auf. Die entscheidende Frage, die dort geklärt werden muss, lautet: Welche spezifischen Blutmarker, Autoantikörper-Tests oder Gewebebiopsien sind im konkreten Fall sinnvoll, um eine Persistenz von Spikeproteinen oder eine impfinduzierte Autoimmunreaktion labordiagnostisch greifbar zu machen?

Erst wenn durch solche spezialisierten Untersuchungen ein handfester medizinischer Befund vorliegt, der über die bloße Symptombeschreibung hinausgeht, hat man ein Werkzeug in der Hand, mit dem Behörden konfrontiert und juristische Schritte im Zivil- oder Sozialrecht untermauert werden können. Es ist ein mühsamer und steiniger Weg, doch in einem System, das die Beweislast auf den Einzelnen abwälzt, ist diese systematische Vorarbeit die einzige Chance auf Aufklärung.

Autor: Christer Häberli
Publikation: Philosophenstudio

 

© 2026 | philosophenstudio.de | Tiefgründige Analysen für komplexe Herausforderungen

Farbschema

Aktueller Modus: Festgelegt | Aktuelles Thema: Lady-Justice

Philosophenstudio | Gesellschaftskritik & Analysen