SKANDAL: Schriftsätze werden von Staatsanwälten und Richtern ausgetauscht

Der durchschnittliche Windpark umfasst derzeit etwa 150 Windturbinen. Jede Turbine benötigt jährlich 80 Gallonen eines synthetischen Polyalphaolefin-Öls (PAO) als Schmiermittel, was für einen gesamten Windpark 12.000 Gallonen Öl pro Jahr ergibt, das ersetzt werden muss. Schätzungen zufolge wären für die Stromversorgung einer Stadt wie New York City etwa 3.800 Turbinen erforderlich, was einem jährlichen Ölbedarf von 304.000 Gallonen entspricht. Diese Berechnung muss auf alle Städte im Land, groß und klein, angewendet werden, um den jährlichen Ölverbrauch zur Erzeugung von "sauberer" Energie zu bestimmen.

Die Frage, wo diese Menge an Öl herstammen wird, bleibt eine logistische Herausforderung, insbesondere unter Berücksichtigung, dass die Bau-, Installations-, Wartungs- und Abbaugeräte ebenfalls mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Die Umweltfreundlichkeit der Windenergie muss kritisch hinterfragt werden. Jede Windturbine erfordert eine Bodenfläche von etwa 1,5 Acres. Ein Windpark mit 150 Turbinen benötigt somit 225 Acres. Um eine Stadt wie New York mit Strom zu versorgen, wären 57.000 Acres notwendig. Diese Flächen müssen frei von Bäumen sein, da diese Turbulenzen erzeugen und die konstante Windgeschwindigkeit von 20 km/h, die für das effiziente Funktionieren der Turbinen erforderlich ist, beeinträchtigen könnten. Nicht alle Regionen sind für solche anhaltenden Winde geeignet, was die Auswahl der Standorte einschränkt.

Bezüglich der Entsorgung stellt sich die Lebensdauer einer modernen, hochleistungsfähigen Windkraftanlage auf etwa 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeitspanne entstehen Fragen zur Entsorgung der gigantischen Faserverbundrotorblätter. Diese können wirtschaftlich nicht recycelt oder wiederverwendet werden, weshalb sie auf speziellen Deponien entsorgt werden müssen. Derzeit zeigt sich, dass diese Deponien bereits an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, angesichts der Größe der Blätter (zwischen 120 und über 200 Fuß Länge) und der Anzahl (drei pro Turbine). Sollte nur 7% der nationalen Energieversorgung auf Windenergie basieren, wäre die Entsorgungsproblematik bei einer vollständigen Abdeckung erheblich größer.

Zusätzlich zur Ressourcen- und Entsorgungsfrage beeinflusst die Windenergieproduktion auch die Biodiversität. Schätzungen zufolge werden jährlich etwa 500.000 Vögel durch Kollisionen mit Windkraftanlagen getötet, darunter viele gefährdete Arten wie Falken, Eulen, Gänse, Enten und Adler. Kleinere Vögel sind beweglicher und können den Rotorblättern oft ausweichen, während größere, steigende Vögel weniger erfolgreich sind. Diese Auswirkungen auf die Tierwelt erfordern eine sorgfältige Überlegung im Kontext des Naturschutzes.

Frage nach Kausalität – was war zuerst da: Huhn oder Ei?

Wenn Gas in Wasser gelöst wird und die Temperatur ansteigt, führt dies zu einer verringerten Löslichkeit des Gases. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das Erwärmen einer Mineralwasserflasche, die mit CO2 angereichert ist. Bei dieser Temperaturerhöhung stellt sich die Frage, ob mehr oder weniger Gas im Mineralwasser gelöst bleibt. Wenn eine Flasche Sprudelwasser offen in einer warmen Umgebung stehen gelassen wird, ist nach einem Tag in der Regel eine geringere Menge an Kohlensäure vorhanden als zuvor.

Diese Beobachtungen sind entscheidend für das Verständnis des Verhaltens von CO2 in wässrigen Lösungen. Es ist wissenschaftlich fundiert, dass bei steigender Temperatur die Löslichkeit von CO2 abnimmt. Dies führt uns zu den geophysikalischen Gegebenheiten der Erde, wo ein erheblicher Teil der Oberfläche mit Wasser bedeckt ist und eine beträchtliche Menge CO2 in den Ozeanen gelöst ist. Darüber hinaus wird ein Teil des CO2 durch Photosynthese und Pflanzenwachstum in Bäumen gespeichert.

In der Erdgeschichte gibt es verschiedene Warmperioden, über die Einigkeit besteht. Die zentrale Fragestellung lautet jedoch, ob die gegenwärtige Warmperiode anthropogen bedingt ist oder nicht. In diesem Kontext existieren zwei Hypothesen: Die erste postuliert, dass der Anstieg des CO2-Gehalts vor der Erwärmung stattfand, während die zweite Hypothese besagt, dass die Erwärmung zuerst auftrat und daraufhin der CO2-Anstieg folgte. Letzteres erscheint logisch, wenn man berücksichtigt, dass bei höheren Temperaturen CO2 nicht mehr in Lösung bleibt, sondern als Gas aufsteigt, was durch physikalische Gesetze belegt ist.

Diese Thematik bildet die Grundlage für die Diskussion über den Klimawandel. Selbst in wissenschaftlichen Publikationen von Klimaforschern, die eine menschliche Verantwortung für den Klimawandel befürworten, bleibt die Frage nach der Kausalität – was war zuerst da: das Huhn oder das Ei? – oft unbeantwortet. Diese Ungewissheit stellt ein zentrales Problem in der Debatte dar und erfordert kritisches Nachdenken über die Rolle des Menschen im Kontext der globalen Erwärmung.


Deutsche Justiz auf Abwegen

Deutsche Justiz auf Abwegen

Deutschlands Justiz ist auf einem gefährlichen Irrweg, und es vergeht kein Tag, an dem nicht ans Licht kommt, was viele bereits denken. Die einst als unabhängig geltende Justiz hat sich zum gehorsamen Werkzeug der Regierenden entwickelt. Faeser, Habeck, Zimmermann, Lauterbach und Söder agieren zähneknirschend im Dienste ihrer Herren, während straffreies Verhalten bestraft wird und unschuldige Bürger verfolgt, kriminalisiert und diffamiert werden. Willkürliche Hausdurchsuchungen werden durchgeführt, kritische Stimmen mit der brutalen Macht des Rechtsstaates in Angst und Schrecken versetzt. Die Justiz, die als Hüterin der Grundrechte fungieren sollte, untergräbt stattdessen die Autorität weisungsgebundener Staatsanwälte und strebt nach unfairen Gerichtsverfahren, die in krassem Widerspruch zu bestehenden Höchsturteilen und europäischer Rechtsprechung stehen.

Was erhoffen sich die Verantwortlichen von dieser obrigkeitshörigen Exekutive, die nicht dem deutschen Grundgesetz, sondern den Vorgaben der Parteizentralen folgt? Zwei Drittel der in Deutschland erlassenen Strafbefehle betreffen Äußerungen, die für jeden durchschnittlichen Juristen offensichtlich straffrei sind. Dennoch werden Verfahren eingeleitet, Kosten verursacht und die schärfsten Mittel des Strafrechts mobilisiert, um Bürger durch den finanziellen Druck solcher Verfahren zur Schuld zu drängen. Die Wohnung eines unbescholtenen Bürgers wird über Nacht durchsucht, weil er einen Wirtschaftsminister als inkompetent bezeichnete. Männer und Frauen sehen sich Repressalien ausgesetzt, weil sie deutsche Politiker karikieren oder kritisieren. Ein Journalist wird mit Haft bedroht, weil er den nachlässigen Umgang der Innenministerin mit der Meinungsfreiheit satirisch kommentiert – ein Beispiel ist David Pendels, Chefredakteur des Deutschland-Kuriers.

Der Bruch der journalistischen Freiheit und der Medienfreiheit bleibt in der politischen Landschaft Berlins nahezu unbemerkt. Die letzten roten Linien werden überschritten; selbst Tatsachenbehauptungen werden als Beleidigung oder Hetze kriminalisiert. Ein Dresdner soll 1250 Euro zahlen, weil er einen gewissen Herrn Hofreiter als "hässliche Frau" bezeichnete – eine Äußerung, die zwar unhöflich, jedoch straffrei ist. Ein anderer zahlt zehntausend Euro, wenn er zu einem "hässlichen Mann" im Bundestag nicht "schöne Frau" sagt. Dreihundert Euro kostet es, wenn man Ricarda Langs unverkennbare Physiognomie anspricht. Und 1500 Euro werden fällig für die Kritik an Luisa Neubauers "dummem Gelaber". An welchem Punkt hat sich Deutschlands Justiz so weit von ihrem Auftrag entfernt? Wann haben Staatsanwälte und Richter entschieden, auf der dunklen Seite der Macht zu agieren?

Wann wurde das deutsche Justizsystem so korrumpiert, dass es nicht mehr den Rechtsstaat verteidigt, sondern nur noch die Interessen politischer Akteure schützt, die zwar bereit sind auszuteilen, aber nicht einstecken können? Seit wann hat sich der deutsche Rechtsstaat ins Totalitäre verabschiedet? Wann haben sich Justizangehörige zu einer Art Käseglocke gegen zulässige Meinungsäußerungen und journalistische Freiheit entwickelt?

Politiker wie Saskia Esken und Lars Klingbeil hingegen dürfen ungestraft die Opposition sowie deren Mitglieder und Wähler im Rundfunk als Nazis diffamieren. Anzeigen von Privatpersonen werden von der Staatsanwaltschaft abgewiesen – eine Auslegung der Gesetze, die an kriminelle Praktiken erinnert. Es wird auf Urteile verwiesen, die besagen, dass in gesellschaftlichen oder politischen Auseinandersetzungen auch drastische Formulierungen zulässig sind, um persönliche Meinungen Ausdruck zu verleihen (vgl. BVerfGE 54, 139; 60, 241; 82, 282). Kritiker dürfen sich nicht auf schonende Mittel beschränken; vielmehr sind scharfe und polemisierende Formulierungen erlaubt.

Ein aktuelles Beispiel für diese Ungleichbehandlung zeigt sich im Fall des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner. Ihm wurde die Immunität entzogen, um ein Strafverfahren einzuleiten, nachdem er eine Journalistin auf X (ehemals Twitter) als "Faschistin" bezeichnet hatte. Im Gegensatz dazu wurden Strafanzeigen gegen Lars Klingbeil abgewiesen – seine Äußerung wurde als Teil einer politischen Auseinandersetzung gewertet und somit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auch Journalisten tragen zur öffentlichen Meinungsbildung bei; dies ist eine ihrer Hauptaufgaben. Wenn das Argument für alle Menschen gilt, die sich politisch äußern, sollte es auch für die Journalistin im Fall von Herrn Brandner gelten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2022 (1 BvR 2650/19) bestätigt den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit in politischen Auseinandersetzungen – solange sie zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Polemische oder verletzende Äußerungen sind geschützt, sofern sie nicht als Schmähkritik oder reine Diffamierung gewertet werden.

Es sei zudem angemerkt, dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden sind. Sollte es Weisungen gegeben haben, nicht zu ermitteln oder Anklage zu erheben, könnte dies als Missbrauch dieser Bindung interpretiert werden – besonders problematisch wäre dies bei politisch motivierten Weisungen oder solchen, die gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Liebes Deutschland, bereits 1933 seid ihr falsch abgebogen. Eine kurze Frage: Sind wir wieder so weit?

Ist Krieg ein Verbrechen? Ja! Sind Kriegsherren Verbrecher? Absolut!

Ist Krieg ein Verbrechen? Ja! Sind Kriegsherren Verbrecher? Absolut! Leiden Unschuldige unter diesem Krieg? Definitiv! Doch diese klaren Feststellungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die USA, zusammen mit Russland und der EU, einen erheblichen Anteil an der Eskalation in der Ukraine tragen. Am Ende haben alle Blut an ihren Händen. Jeder Krieg ist ein Verbrechen, und aus dem ehrenwerten Kreis der Kriegsverbrecher braucht sich niemand zu verabschieden.

War es nicht ein Kriegsverbrechen, dass Hunderttausende unschuldige Kinder und Frauen im Irak getötet wurden, weil die USA mit einer gefälschten Giftgasampulle vor dem UN-Sicherheitsrat einen moralisch nicht zu rechtfertigenden Einsatz gegen Saddam Hussein beschlossen haben? Waren die Militärinterventionen der USA in Libyen, Syrien und vielen anderen Staaten moralisch gerechtfertigt? Nein! Sind in diesen Gremien, die nicht durch UN-Mandate legitimiert sind, unschuldige Menschen gestorben? Ja! Wer wie die USA, Großbritannien und Co. im Glashaus der Kriegsverbrecher sitzt, sollte nicht mit blutigen Händen auf andere zeigen.

Die Kriegsverbrechen von Saddam Hussein, das nie existierende Giftgas und der völkerrechtswidrige Krieg im Irak wurden bis heute von Den Haag nicht geahndet. Was mich besonders ärgert, ist die Tatsache, dass der Friedensnobelpreisträger Barack Obama für das Morden von Hunderttausenden in Afghanistan, Syrien und im gesamten Nahen Osten bis heute nicht vor Gericht steht. Denn wenn in Den Haag Recht gesprochen würde, stünden neben Wladimir Putin auch Barack Obama, Tony Blair, George Bush, die mumifizierte Darstellung von George Bush Senior und Bill Clinton in der ersten Reihe. Es ist besonders bemerkenswert, dass Joe Biden ausgerechnet fordert, Den Haag solle ermitteln. Biden, dessen außenpolitischer Sicherheitsberater vor wenigen Monaten erklärte, man akzeptiere Den Haag nicht und werde schärfste Maßnahmen gegen ihn ergreifen, wenn dieser versuche, Kriegsverbrechen von US-Bürgern aufzudecken.

Die USA unterhalten bis heute ein Zentrum für Kriegsverbrechen – Abu Ghraib. Diese Nation ist das Epizentrum des Kriegsverbrechens; dennoch machen die USA auf den Fingerzeig auf Putin aufmerksam. Friedensverhandlungen mit ihm seien unmöglich. Die US-Waffenindustrie verdient weiterhin ihre Dollars. Wir schaffen keinen Frieden für die Ukraine. Die US-Präsidenten waren grausame Schlächter. Wissen Sie, was der Unterschied zwischen Putin und Obama ist? Quantitativ, nicht qualitativ. Qualitativ sind sie beide Verbrecher; quantitativ hat Putin noch etwa vierhunderttausend Kriegsopfer „frei“, bis er den Friedensnobelpreis erhält. In einer Welt, in der Menschen abgeschlachtet werden, wird man am Ende mit dem Friedensnobelpreis belohnt. Wladimir Putin hat alle Chancen darauf. Warum sollte er vor Den Haag erscheinen? Jeder US-Präsident hat so viel Blut an seinen Händen. Gibt es nur gute und schlechte Kriegsverbrechen? Haben die Iraker keine Menschenrechte? Die Mädchen und Kinder in Afghanistan – hatten sie etwa keine Rechte? Es ist offensichtlich: Die Richter in Den Haag – ein Pole, ein Brite – sprechen nicht nach Recht, sondern nach politischen Interessen.

Im Nachgang zu den ersten Märztagen entschloss sich Europa auf Drängen der USA zu Sanktionen gegen Russland. Russen wurden aus der EU ausgewiesen, Europäer aus Russland. Vermögen wurden in der EU eingefroren; die gleiche Maßnahme wurde in Russland ergriffen. Inzwischen hat die EU mehr Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet als zwei gesunde Hände Finger haben. Solidarität war das Motto: „Wir müssen den Gürtel enger schnallen. Nur so besiegen wir Putin“, lauteten die Durchhalteparolen aus Brüssel und den europäischen Staatskanzleien. Innerhalb Europas tobt nun erstmals seit dem Balkankrieg wieder ein militärischer Konflikt. Und die EU hat ihrerseits einen Wirtschaftskrieg entfacht – obwohl es sich um einen Konflikt handelt, der uns nichts angeht. Kein EU-Land ist direkt betroffen; die Betroffenheit ergibt sich erst aus den Sanktionen, die von Deutschland als US-Marionette und den anderen Lemmingen-Staaten der EU gegen Russland beschlossen wurden. Das Resultat ist tatsächlich die wirtschaftliche Zerschlagung – aber nicht des roten Ivan in Moskau, sondern unserer eigenen Wirtschaft auf dem Kontinent.

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